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Nachrichten 2022

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Bundeskabinett hat Energieeinsparverordnungen gebilligt 

25.08.2022 - Das Bundeskabinett hat zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium tun daher alles, um durch konsequente Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern die Abhängigkeit von russischen Importen so schnell wie möglich zu reduzieren. Die Verordnungen zum Energiesparen sind dabei ein wichtiges Handlungsfeld. Die zwei Verordnungen beinhalten konkret Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode und adressieren die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern. Eine Verordnung mit Kurzfristmaßnahmen gilt ab dem 1.9.2022 und hat eine Dauer von 6 Monaten. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1.10.2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats

 

A) Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV):
Diese Verordnung umfasst Maßnahmen, die sehr kurzfristig umgesetzt werden können. Sie zielen auf Einsparungen ab, die bereits in dieser Heizsaison zur Verringerung des Energiebedarfs beitragen können. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Maßnahmen für die öffentliche Hand, die damit ihrer Vorbildfunktion nachkommt und so anderen Bereichen Orientierung hinsichtlich machbarer, praktikabler Einsparmaßnahmen geben kann. Die Verordnung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Sie wird direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen und soll zum 1. September in Kraft treten.

 

B) Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV):
Diese Verordnung umfasst Maßnahmen, die einen höheren, mittelfristigen Zeitbedarf für die Umsetzung erfordern. Die Maßnahmen zielen auf Einsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode ab, haben aber auch eine Wirkung darüber hinaus. Diese Verordnung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Oktober in Kraft treten.

 

Die beiden Verordnungen sind Teil eines Maßnahmenbündels. Neben den unmittelbaren Einspareffekten sollen die Maßnahmen auch eine Signal- und Vorbildwirkungen haben. Sie zielen somit auch darauf ab, freiwillige Energiesparmaßnahmen anzustoßen. Durch die Umsetzung der Energieeinsparverordnungen lässt sich nur ein kleiner Teil der erforderlichen Einsparungen erreichen. Nötig ist eine nationale Kraftanstrengung. Dafür braucht es ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft.


Deutschland und Kanada unterzeichnen Wasserstoff-Abkommen 

24.08.2022 - Die Energie-/Wärmewende ist ein zentraler Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, denn mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zur Deckung des Wärmebedarfs in Gebäuden benötigt. Die Regierungskoalition hat daher vereinbart, dass „gesetzlich festgeschrieben wird, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll“. Hierfür haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Konzeptvorschlag für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der Vorgabe "65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024" erarbeitet.

Sich hieraus ableitend haben Deutschland und Kanada ein Abkommen zur Herstellung von "Grünem Wasserstoff" unterzeichnet. Die Technologie "Energieträger Wasserstoff" gilt als Hoffnungsträger der deutschen Energiewende.
In Kanada gibt es Gebiete, die gute Voraussetzungen für die Produktion von "Grünem Wasserstoff" bieten. Infrage kommt zum Beispiel die Region Neufundland. Dort gibt es ausreichend Wind, um den nötigen Ökostrom zu produzieren, den man für die Elektrolyse benötigt. Aufgrund der spärlichen Besiedelung in dieser Region gäbe es auch ausreichend Platz für entsprechende Windparks. Der Wasserstoff soll voraussichtlich ab 2025 in großen Mengen vom Tiefseehafen "Stephenville" nach Deutschland transportiert werden.
Die Bezeichnung der verschiedenen Arten von des Wasserstoff hat keineswegs etwas mit der Farbe zu tun. Es gibt vielmehr verschiedene Herstellungs- oder Gewinnungsmethoden und die Frage, mit welcher Energie die Abspaltung der Wasserstoffmoleküle bewirkt wird. Die "Aufteilung in grünen, türkiser, grauer, blauer oder pinker Wasserstoff "dient dazu, die Herstellungsarten und letztlich das Maß der tatsächlichen Klimaneutralität des jeweils erzeugten Wasserstoffs zu unterscheiden
. Wasserstoff bietet erhebliche Chancen, die Emissionen von klimaschädlichen Gasen in allen Sektoren deutlich zu reduzieren.


Mehrwertsteuer auf Gas soll bis 31. März 2024 von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt werden 

20.08.2022 - Durch weniger Gaslieferungen aus Russland müssen Importeure unter hohen Kosten Ersatz beschaffen – sie werden durch eine Gas-Umlage dabei unterstützt, welche alle drei Monate angepasst werden kann. Um die Belastungen für private Haushalte und Unternehmen durch gestiegene Gaspreise abzufedern, wird die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt sowohl für den Gasverbrauch als auch für die zusätzliche Gas-Umlage.
Bei Fernwärme gilt hinsichtlich der Gasumlage jedoch Vorsicht. Das Bundesministerium schreibt zwar, Fernwärmekunden seien "derzeit nicht erfasst", müssen die Umlage also nicht zahlen (Stand: 15. August 2022). Das könnte sich aber ändern, denn auch Fernwärmeanbieter, die mit Gas arbeiten, wollen die Umlage an ihre Kunden weiterreichen können
.


Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Neuerungen ab 15. August 2022

18.08.2022 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt, die ab sofort gelten. Alle Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft insbesondere die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen.


Weitere Zusatzbelastung durch Erdgas-Umlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde ab 1. Oktober 2022

17.08.2022 - Die neue Erdgas-Umlage wird nach dem Gemeinschaftsunternehmen der Gasnetz-Betreiber-Tochter Trading Hub Europe (THE) bei 2,419 Ct/kWh liegen.
Mit der äußerst kurzfristig von der Bundesregierung beschlossenen und am 9. August 2022 in Kraft getretenen Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) sollen die bei systemrelevanten Gasimporteuren auflaufenden Ersatzbeschaffungskosten durch ausbleibende Erdgaslieferungen aus Russland über eine „saldierte Preisanpassung“ (Umlage) auf alle Gaskunden verteilt werden. 
Für Erdgaskunden ergeben sich rechnerisch folgende Mehrkosten, jeweils ohne bzw. mit 19 % Mehrwertsteuer:

● Jahresverbrauch von 5.000 kWh: 121 Euro/a bzw. 144 Euro/a
● Jahresverbrauch von 10.000 kWh: 242 Euro/a bzw. 288 Euro/a
● Jahresverbrauch von 20.000 kWh: 484 Euro/a bzw. 576 Euro/a (vierköpfiger Durchschnittshaushalt)
● Jahresverbrauch von 25.000 kWh: 605 Euro/a bzw. 720 Euro/a

Die Umlage ist bis zum 1. April 2024 befristet und kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden. Die Bundesnetzagentur begleitet die Umsetzung der Gasumlage als unabhängige Instanz.


Gasumlage ab Oktober 2022

29.07.2022 - Gaskunden müssen ab Oktober 2022 mit zusätzlichen Kosten rechnen. Dann können Gasimporteure über eine Umlage gestiegene Preise an Verbraucher weitergeben. Die genaue Höhe der zusätzlichen Gasumlage soll aber wohl erst bis Mitte oder Ende August bekanntgegeben werden, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Bundesregierung will mit der Umlage einen Zusammenbruch von Importeuren als Folge stark gedrosselter russischer Gaslieferungen gemäß "Gesetzentwurf zur Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz - EnSiG) § 26" verhindern. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nannte als mögliche Preisspanne zwischen 1,5 und 5 Cent je Kilowattstunde. Das hänge von mehreren Faktoren ab, natürlich auch von den Beschaffungskosten der Unternehmen und von Modellannahmen zu Gas-Szenarien - Beispiel: "Fällt die Gasversorgung durch Nord-Stream 1 komplett aus, wird keiner der vorgegebenen Speicherfüllstände erreicht".

Gefragt nach einer geschätzten Größe für eine vierköpfige Familie sagte Habeck nun, wenn der durchschnittliche Verbrauch bei 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr liege, sei man in einem mittleren dreistelligen Euro-Bereich. Man könne noch nicht genau sagen, wie hoch genau die Zusatzkosten würden... "Aber die bittere Nachricht ist: Es sind sicherlich einige hundert Euro pro Haushalt".

Zum Vergleich: Im Schnitt zahlten Haushaltskunden 2021 laut Bundesnetzagentur 6,68 Cent je Kilowattstunde Erdgas. Derzeit kostet die Kilowattstunde Erdgas durchschnittlich ca. 27 Cent.


Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) werden geändert
27.07.2022 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 26. Juli 2022 kurzfristig umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekanntgegeben. Diese gelten bereits ab dem 28. Juli 2022 für Programme der KfW.
Am 27. Juli 2022 ist der letzte Tag, an dem noch Anträge bei der KfW für Effizienzhäuser (EH) und Effizienzgebäude (EG) nach den alten Bedingungen gestellt werden können.
Ab dem 15. August 2022 treffen
Änderungen bei der Förderung für BEG Einzelmaßnahmen in Kraft. Das heißt, Anträge können nur noch bis zum 14. August 2022 zu den alten Bedingungen gestellt werden.


Einsparpotentiale beim Ausfall russischer Erdgaslieferungen ausschöpfen
26.07.2022 - Schon heute sind die Energiepreisentwicklungen für viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kaum noch zu stemmen. Energie zu sparen ist deshalb so sinnvoll wie nie – für den eigenen Geldbeutel und warme Wohnungen im Winter – aber auch für den Erhalt der Volkswirtschaft. Die kommende Heizperiode steht in weniger als 100 Tage an und rückt Tag für Tag näher. Gleichzeitig bleibt ein dauerhafter Ausfall russischer Erdgaslieferungen ein realistisches Szenario. Damit auch im nahenden Winter Wohnungen und Betriebe gleichermaßen sicher mit Energie versorgt werden können, wird es deshalb darauf ankommen, die Zeit zu nutzen und den Energieverbrauch in allen Sektoren in den kommenden Wochen effektiv zu senken.
Als Schlüssel zum Erfolg sind Unternehmen, Kommunen, Verbraucherinnen und Verbraucher gefragt.
Ob in Werkshallen und Bürogebäuden oder in Eigenheim und Mietwohnung – überall dort, wo täglich Energie verbraucht wird, lassen sich Sparmaßnahmen oft schnell und effektiv umsetzen. Viele dieser Maßnahmen hat die Bundesregierung unter https://www.energiewechsel.de/ zusammengestellt – inklusive Sofort-Tipps.